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Verfahrensbeistand (Text für die Kinder)

Hallo Du,


wenn Du das hier liest, bin ich wahrscheinlich von einem Familienrichter oder einer Familienrichterin zu Deiner Verfahrensbeiständin bestellt worden. Das heißt, dass es ein Gerichtsverfahren gibt, bei dem es um DICH geht. Vielleicht geht es darum, ob Du zukünftig bei Deiner Mutter oder Deinem Vater leben sollst. Oder Deine Eltern können sich nicht einigen, wen von Beiden Du wie oft besuchst. Manchmal haben Eltern auch einfach Streit und sind unterschiedlicher Meinung darüber, was das Beste für Dich ist. Dann wird ein Familiengericht tätig, um gemeinsam mit Deinen Eltern, dem Jugendamt und mir eine gute Lösung für Dich zu finden.

Während des Verfahrens bin ich für Dich da, höre mir an, was Du zu allem zu sagen hast und frage Dich, was Du Dir wünschst. Dazu besuche ich Dich zu Hause und wir können in Deinem vertrauten Umfeld miteinander sprechen. Es kann sein, dass wir uns auch mehrmals treffen. Manchmal lässt es sich besser auf einem „neutralen Boden“ unterhalten. Dann darfst Du mich gerne im kleinDein besuchen oder ich komme zu Dir in die Schule, den Kindergarten oder an einen anderen Ort, an dem Du Dich sicher fühlst.

Oft habe ich die Aufgabe, auch mit Deiner Mutter, Deinem Vater und/oder jemand Anderem zu sprechen, der oder die Dich gut kennt. Wer das sein kann, werde ich mit Dir besprechen.

Wenn es zum Termin (der Anhörung) im Familiengericht kommt, beraten Deine Eltern, die Anwälte Deiner Eltern, Dein/Deine Richter*in, die Vertreter*innen des Jugendamtes und ich, wie sie den Streit lösen und eine Regelung finden können, die für Dich am besten ist. Ich werde bei der Anhörung allen Beteiligten Deine Wünsche mitteilen und mich für Deine Interessen einsetzen. Wenn Du 14 Jahre oder älter bist, kannst Du auch selbst an der Anhörung mit den Erwachsenen teilnehmen. Ob das für Dich sinnvoll ist, besprechen wir vorher ganz in Ruhe. Bei der Anhörung ist es auch möglich, dass Deine Eltern sich einigen. Wenn nicht, trifft der/die Familienrichter*in die Entscheidung, nachdem er oder sie alle Beteiligten angehört hat. Dazu kann es sein, dass der/die Familienrichter*in auch Dich kennlernen und mit Dir reden will. Ich werde Dich dann zu dem Termin begleiten und während Deines Gespräches mit dem/der Richter*in bei Dir sein. Wenn es bei oder nach der Anhörung eine Entscheidung gibt, werde ich Dir diese mitteilen und mit Dir besprechen.

Falls Du Fragen hast, oder Dich etwas beschäftigt, kannst Du mich gerne anrufen oder mir eine E-Mail schreiben. Dazu kannst Du einfach auf "Kontakt" klicken.


Liebe Grüße und bis bald,


Deine Tabita

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